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Individuelle Gesundheitsleistung

Das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenversicherung hat zur Folge, dass keine Optimalversorgung garantiert werden kann. Deshalb sind als Ergänzung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen IGeL wichtig. Freiwillige Vorsorgeuntersuchungen zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten, sowie sinnvolle Ergänzungen zur Diagnostik und Therapie bei Krankheitsverdacht auf der Basis von modernen Methoden, die bei den Krankenkassen noch keine Akzeptanz gefunden haben, werden von Gesunden und Patienten gerne in Anspruch genommen. Voraussetzung ist eine fachlich fundierte Aufklärung und ausführliche Beratung über den medizinischen Sinn bzw. Hintergrund der privaten Vorsorgeleistungen. Unter Berücksichtigung der spezifischen Lebenssituation können empfohlene ärztliche Leistungen für den Einzelnen einen spürbaren Gewinn an körperlichem und psychischem Wohlbefinden bedeuten. Außer den explizit in der KBV-Liste genannten Leistungen sind grundsätzlich alle Laborleistungen auf Wunsch als IGeL möglich. Bitte lassen Sie sich bei Anforderung von IGeL-Untersuchungen vom Patienten die Kostenübernahme bestätigen. Beim Vorliegen einer Indikation werden die Untersuchungen selbstverständlich weiterhin von den Kassen bezahlt.

Wir sind bestrebt, Sie über die Möglichkeiten der modernen Präventionsmedizin, insbesondere auf dem Gebiet der Laboratoriumsmedizin in vollem Umfang zu informieren, damit Sie sie zum Nutzen Ihrer Patienten anbieten können. Für IGeL gelten die Bestimmungen der GOÄ, d.h. die Rechnungsstellung erfolgt durch die Leistungserbringer (Sie und das Labor). Sie können Leistungen der Laborgemeinschaft (OI/OII des EBM, bzw. MI/MII der GOÄ) auch privat auf Karte anfordern und dem Patienten zum GOÄ-Satz in Rechnung stellen. In Kürze werden wir an dieser Stelle unseren neuen IGeL-Anforderungsschein vorstellen, der auch die von Ihnen erbrachten und abrechenbaren Leistungen, wie Anamnese, Beratung, Untersuchung, Bericht und einige ärztliche Maßnahmen enthalten wird. Bis dahin können Sie selbstverständlich unseren derzeit gültigen IGeL-Schein weiter verwenden.

Bitte beachten Sie, dass jeder IGeL-Auftrag für das Labor und die dazugehörigen Proben mit einem eigenen Barcode-Satz versehen werden müssen!

Um Ihnen die Abrechnung mit dem Auftraggeber bzw. Patienten zu erleichtern, wird die PVS Berlin/Brandenburg von uns mit der Liquidation beauftragt.