Wirtschaftlichkeitsbonus und Ausnahmekennziffern
Zum 01. April 2018 wird eine EBM-Änderung in Kraft treten, die
Ihre Praxis in erster Linie im Bereich des Wirtschaftlichkeitsbonus
betrifft.
Die entsprechende Mitteilung der KBV ist im Deutschen Ärzteblatt
(1/2 2018) zu finden, auf dessen Grundlage wir Sie hiermit
über die wichtigsten Veränderungen informieren möchten.
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