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Laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) wird gefordert, dass Sie vor Durchführung einer genetischen Laboranalyse ausführlich über die jeweilige Untersuchung informiert werden müssen (Aufklärungspflicht des Arztes).
Aus dem GenDG ergeben sich für den Arzt und das beauftragte Labor Verpflichtungen, die bei der Veranlassung und Durchführung humangenetischer molekulargenetischer Untersuchungen zu beachten sind.